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BaFin-Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht

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Die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2018 veröffentlicht. Der Tätigkeitsbericht orientiert sich an den Vorgaben der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) sowie an der Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Im Jahr 2018 wurden 215 Eingaben an die Schlichtungsstelle herangetragen. Davon waren 194 Schlichtungsanträge (Eingaben von Verbrauchern), wobei der größte Teil dieser Anträge Wertpapier- und Bankgeschäfte betraf (insgesamt 133).

In 93 Fällen war nicht die Schlichtungsstelle bei der BaFin zuständig. 26 Fälle davon konnten jedoch direkt an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet werden. 2018 betrafen 13 (6,7 Prozent) der Eingaben grenzüberschreitende Streitigkeiten. Dabei handelte es sich laut Tätigkeitsbericht überwiegend um Eingaben deutscher Verbraucher, die Probleme mit Unternehmen, die außerhalb Deutschlands ansässig sind, betrafen. In diesen Fällen wurden die Verbraucher auf die Online-Streitschlichtungsplattform der Europäischen Kommission (ODR-Plattform) sowie die im jeweiligen Land zuständigen Schlichtungsstellen verwiesen.

Die BaFin hält auf ihrer Internetseite Informationen zur Schlichtungsstelle bereit und beantwortet wichtige Fragen. Verbraucher können Schlichtungsanträge auch per E-Mail einreichen.

Quelle: Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle bei der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JF1)

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von factum
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