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Das Neueste

Das kleine Einmaleins der Geldanlage

Geldanlage ist ein kompliziertes Thema. Und dennoch: Wer die einfachen Regeln unseres kleinen Geldanlage-Einmaleins beachtet, ist für das Verkaufsgespräch mit vermeintlichen Beratern besser gewappnet und kann so einige Fehler vermeiden.

Dynamikprovision bei Erhöhung der Versicherungssumme einer Lebensversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Januar 2019 (Aktenzeichen: VII ZR 69/18) entschieden, dass die Erhöhung der Versicherungssumme einer Lebensversicherung auch nach Beendigung der Handelsvertretertätigkeit einen Anspruch auch Dynamikprovision des Versicherungsvertreters begründet.

Auxmoney meldet Rekord

Der deutsche Crowdlending-Kreditmarktplatz Auxmoney hat im vergangenen Jahr neue Kredite mit einem Gesamtvolumen von 551 Millionen Euro ausgezahlt. Das entspricht einem Wachstum von 74 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Bezahlen per Lastschrift

Per Lastschrift zu zahlen, ist in Deutschland ebenso beliebt wie bequem und auch relativ sicher. Zudem können Firmen - je nach Vertrag - die Einzugsermächtigung verlangen.

„Geplanter Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ist verfassungswidrig“

Der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Lebensversicherungsreformgesetz sieht die Schaffung eines gesetzlichen Provisionsdeckels im Bereich der Lebensversicherung (LV) vor. Ein solcher Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung ist sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig.

LB-Bau GmbH – Insolvenzbekanntmachungen

Über das Vermögen der LB-Bau GmbH, Breiter Weg 67, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 11824), vertr. d.: Savo Kolompar, Breiter Weg 67, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2019 um 12:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus im sog. dritten Förderweg individuell vereinbarte, zeitlich unbefristete städtische Belegungsrechte unwirksam sind, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat.

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