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Neuer Richter am Bundesgerichtshof

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Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bommel ist 58 Jahre alt. Nach dem Abschluss
seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität und als Rechtsanwalt trat er im Jahr 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein. Von dort wurde er zunächst in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums an das Landgericht Osnabrück abgeordnet. Im weiteren Verlauf seiner Proberichterzeit war er ab Juni 1992 in Sachsen-Anhalt am Kreisgericht Osterburg, am Landgericht Stendal und am Oberlandesgericht Naumburg eingesetzt. Im Dezember 1993 erfolgte bei dem Landgericht Magdeburg seine Ernennung zum Richter am Landgericht. Bis Juni 1994 war Herr Dr. Bommel im Wege der Abordnung weiterhin am Oberlandesgericht Naumburg tätig. Nach einer dreimonatigen Tätigkeit bei dem Landgericht Magdeburg schloss sich in der Zeit von Oktober 1994 bis September 1997 eine weitere Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof an. Nach seiner Rückkehr an das Landgericht Magdeburg wurde er dort im Juni 1999 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Im November 2016 wurde ihm bei dem Amtsgericht Halberstadt das Amt eines Direktors am Amtsgericht übertragen.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Bommel dem für das Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 1. Dezember 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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