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Insolvenzverfahren – Provenio Unternehmensberatung GmbH

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Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 970/20

Az.: 533/557 IN 970/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Provenio Unternehmensberatung GmbH, c/o Clausen & Kollegen Rechtsanwälte Theaterstraße 4, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31002
vertreten durch den Geschäftsführer Birger Clausen

– wurde am 21.04.2021 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Katrin Hahn, Hoyerswerdaer Straße 5, 01099 DresdenTelefax: 0351 407985 69 Telefon geschäftlich: 0351 407985 40

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.06.2021 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin

|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin

|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 13.07.2021 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

533 IN 970/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.04.2021

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