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GDV mahnt: „Finanztransaktionssteuer darf Altersvorsorge nicht belasten“

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Eine Finanztransaktionssteuer würde die private und betriebliche Altersvorsorge mit zusätzlichen Kosten erschweren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) spricht sich daher gemeinsam mit Insurance Europe dafür aus, Altersvorsorgeprodukte von der Steuer auszunehmen.

Die Bundesregierung setzt sich für die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer (FTT) im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit ein. Eine Einigung wird noch in diesem Herbst angestrebt. Inkrafttreten soll eine FTT nach den Vorstellungen von Bundesfinanzminister Scholz möglichst schon im Jahr 2021. Vorbild für die FTT soll die französische „Aktiensteuer“ sein.

In dem Schreiben von Insurance Europe an die ständigen Vertretungen der an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten wird davor gewarnt, dass eine FTT die Altersvorsorge nicht zusätzlich belasten dürfe. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müsse die private und betriebliche Altersvorsorge gefördert werden, anstatt diese durch eine zusätzliche Steuer zu verteuern.

Dementsprechend sollte die private und betriebliche Altersvorsorge von der Anwendung der FTT ausgenommen werden. Eine solche Ausnahmeregelung sollte unbürokratisch anwendbar sein und zu keinen zusätzlichen administrativen Kosten bei den Finanzinstituten führen. (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung GDV

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