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Bundesfinanzministerium legt Gesetzesvorschlag zur Finanztransaktionsteuer vor

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Er wirbt bei seinen Amtskolleginnen und -kollegen um abschließende Zustimmung, um das formelle Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene einleiten zu können.

Seit 2011 wird über die Einführung einer FTT auf EU-Ebene verhandelt. Die Verhandlungen seien in den vergangenen Monaten gut vorangekommen und stünden nun kurz vor dem Ziel. „Wir sind bei der Finanztransaktionsteuer in den letzten Wochen gut vorangekommen. Jetzt können wir den Sack bald zumachen“, so Scholz.

Wesentliche Eckpunkte der FTT sind laut Bundesfinanzministerium:

  • besteuert wird der Aktienerwerb von gelisteten Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Inland haben sowie im Inland und im Ausland ausgegebene Hinterlegungsscheine, die mit Aktien dieser Unternehmen unterlegt sind;
  • dabei werden nur Aktien von solchen Unternehmen einbezogen, deren Marktkapitalisierung über 1,0 Milliarden Euro liegt;
  • der Steuersatz soll 0,2 Prozent betragen;
  • Es gibt eine Reihe gut begründeter Ausnahmen von der Besteuerung. So wird zum Beispiel durch die Herausnahme von Erstemissionen sichergestellt, dass die Kapitalbeschaffung deutscher Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Ein weiteres Beispiel ist die Ausnahme für Geschäfte, die der sogenannten Marktpflege dienen, wodurch die Marktliquidität geschützt wird.

Mit der FTT soll zukünftig der Aktienkauf besteuert und dadurch der Finanzsektor stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums unterliegen Finanzdienstleistungen – anders als sonstige Güter und Dienstleistungen – derzeit ganz überwiegend nicht der Umsatzsteuer. Das Gesamtaufkommen aus der FTT in Deutschland einschließlich der ertragsteuerlichen Auswirkungen schätzt das Bundesfinanzministerium auf eine Größenordnung von anfänglich rund 1,5 Milliarden Euro. (DFPA/jpw1)

Quelle: Online-Artikel Bundesfinanzministerium

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von factum
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