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Baerenberg Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit dem angeblichen Sitz im schweizerischen Wilen keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet auf ihrer Homepage www.baerenberg.ch fälschlich, als Finanzdienstleistungsinstitut über eine Erlaubnis nach § 32 KWG zu verfügen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt die Baerenberg Group ebenso in ihrer Warnliste. (DFPA/JF1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

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