Der Kläger war Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles Defizit von knapp einer Million Euro auf; kurz zuvor meldete sich der Kläger krank.
Bausparkassen dürfen die Abschlussgebühr auch verlangen, wenn sie keine explizite Leistung für den Kunden erbringen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. XI ZR 3/10) im Dezember 2010 entschieden.
Im ersten Citi-Investmentbarometer 2020 zeigt sich die Stimmung bei Aktien beinahe dreigeteilt. So erwarten knapp 33 Prozent, dass sich die Corona-Krise in den nächsten drei Monaten weiterhin auf die Kurse auswirken wird und diese daher sinken.
Click to rate this post![Total: 0 Average: 0] Die aktuelle Ausgabe „Der Immobilienbrief Nr. 538“ des Informationsportals „Rohmert Medien“ ist erschienen. Die Themen unter anderem: Expo Real entwickelt sich im Nachgang zum Eigentor: Für die Messegesellschaft war die Expo Real ein voller Erfolg. Für die Immobilienwirtschaft könnte sie sich als Bärendienst erweisen Branche sieht hohe „Stranded...