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AfW-Initiative fordert Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler durch IHK

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Die Bundesregierung will die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Die Initiative „Pools für Makler“, die beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW angesiedelt ist, unterstützt das Ziel einer „einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht“, fordert aber eine bundeseinheitliche Vermittleraufsicht – auch der § 34d und § 34i Vermittler – durch die Industrie- und Handelskammern (IHKn).

Die Vermittleraufsicht durch das Kammersystem besteht seit dem Jahr 2013. Die IHKn haben laut Initiative nachgewiesen, dass sie eine erfolgreiche Aufsicht durchführen können. Dies hat auch die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP im März 2018 bestätigt (DS 19/1163): „Der geschäftsführenden Bundesregierung liegen keine Informationen über Schadensfälle vor, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden.“ Auch eine vergleichbare Regulierungstiefe wurde von der Bundesregierung im Februar 2017 bestätigt (DS 18/11337): „Die Finanzanlagenvermittler unterliegen nach der Gewerbeordnung Bestimmungen, die den vergleichbaren Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechen.“ Diese Erkenntnis führte zu dem logischen Schluss: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern.“

Sollten die 34f-Vermittler unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden, führe dies sehr wahrscheinlich durch das vorhandene Umlageprinzip für BaFin-beaufsichtigte Unternehmen zu Kosten im vierstelligen Bereich, so die Initiative. Diese erhöhten Kosten führten wiederum dazu, dass zahlreiche Vermittler den Markt verlassen werden worunter die unabhängige Finanzanlagenberatung in Deutschland spürbar leide. Außerdem würden Finanzanlagenvermittler keine Beratungsdienstleistungen mehr durch die IHKn erhalten, da die BaFin eine reine Aufsichtsbehörde ist. Schließlich würde die Aufsicht noch mehr zerstückelt (statt vereinheitlicht), da die Versicherungsvermittler mit Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung bei den IHKn verblieben. Es gäbe somit einen „Aufsichtsriss“ quer durch die Vermittlerunternehmen.

Die Initiative fordert vielmehr den Erhalt des bewährten und gewachsenen Aufsichtssystems für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler. Außerdem sollten die Pläne für einen laut Initiative „unsinnigen und bürokratischen Aufwand“ für den Wechsel hin zu einer BaFin-Aufsicht gestoppt werden. Des Weiteren werden klare Vorgaben für eine bundesweit einheitliche Aufsicht für unabhängige Berater und Vermittler mit Zulassung nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i Gewerbeordnung unter dem Dach der IHKn gefordert. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung AfW

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von factum
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