Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 28. September 2018 den Eilantrag der Gonetto GmbH, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verpflichten, keine Sanktionen gegenüber ihren Versicherungspartnern zu verhängen, abgelehnt (Aktenzeichen 7 L 3307/18.F).
2. Oktober 2018
Verwaltungsgericht bestätigt im einstweiligen Rechtschutzverfahren Provisionsabgabeverbot für Onlineportal
02Oktober