Im zweiten Fall sollten Mieter einer Drei-Zimmerwohnung mehr als 5000 Euro an Heizkosten für zwei Jahre nachzahlen. Die Fläche ihrer Wohnung in dem Mehrfamilienhaus entsprach zwar nur etwa zwölf Prozent der Gesamtwohnfläche, gleichwohl sollten sie über 40 Prozent der gesamten Heizkosten zahlen.
13. Februar 2018
Der BGH übte heftige Kritik an der Vorinstanz
13Februar