Laut Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 13. September 2018 (Gerichtsaktenzeichen: 11 O 174/18 UWG) können Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen.
9. Oktober 2018
DSGVO-Verstöße sind abmahnbar
09Oktober